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Fluggastrechte nach Insolvenz der Air Berlin

Der zweitgrößten Fluggesellschaft Deutschlands Air Berlin wurde am Dienstagmittag durch das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz in Eigenverantwortung angeordnet.

Diese Form der Insolvenz zielt auf die Erhaltung und Sanierung eines Unternehmens, und das bisherige Management bleibt für die Zukunft des Unternehmens verantwortlich.

Dass der Flugbetrieb derzeit fortgesetzt werden kann, ist nur durch den Übergangskredit des Wirtschaftsministeriums möglich geworden. Während die Verhandlungen mit dem Konkurrent Lufthansa nun Fahrt aufnehmen bleibt die Frage nach den Auswirkungen auf die Reisenden.

Air Berlin Insolvenz, Fluggastrechte

Quelle: Fotolia.com

Zunächst einmal hat der Insolvenzantrag aufgrund der oben benannten Lösung keine direkte Auswirkung für Air Berlin Passagiere. Der Flugplan wird laut Angaben der Air Berlin wie geplant weitergeführt. Wir raten deshalb davon ab nun überstürzt Air Berlin Flüge zu stornieren.

Kunden der Air Berlin haben bei einer Stornierung unter den derzeitigen Bedingungen nur Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren, und womöglich noch eines Anteils des Ticketpreises. Ansonsten gilt aber zu beachten, dass die bereits gezahlten Flugtickets zur Insolvenzmasse zählen – das heißt die Rückzahlung erfolgt dann nur im Zuge der Abwicklung des Insolvenzverfahrens entsprechend einer festzulegenden Quote.

Ihr Air Berlin Flug ist ausgefallen?

In diesem Fall haben Pauschalreisende die besten Karten. Hier muss der Reiseveranstalter für Abhilfe sorgen und eine alternative Be

förderung organisieren. Fluggäste hingegen, welche ihre Flüge nicht als Teil einer Pauschalreise gebucht haben sind nicht geschützt.

Schon länger warnen die auf Reiserecht spezialisieren Anwälte des Anwaltsbüros Wittkop davor, dass im Falle einer Insolvenz von Fluggesellschaften noch ein großes Vakuum der Fluggastrechte herrscht. Geschehen ist bisher nichts.

Ohne die Situation einer Insolvenz haben Fluggäste grundsätzlich einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004. Dann können wir für unsere Mandanten bis zu 600 Euro Entschädigung einfordern, welche Sie bei einer Einforderung über das Anwaltsbüro Wittkop in vollem Umfang erhalten, da die Fluggesellschaften Ihre Rechtskosten tragen müssen.

Was passiert mit meinem Entschädigungsanspruch?

Ob eine Entschädigung seitens der Air Berlin nun noch gezahlt wird, ist derzeit nicht absehbar und hängt von dem Vorgehen des Insolvenzverwalters ab. Zunächst einmal wird dieser der Erfahrung nach Banken und Arbeitnehmer auszahlen, bevor er die Entschädigungsforderungen der Fluggäste ausgleicht.

Wir fordern Ihre Entschädigung auch jetzt noch gegenüber der Air Berlin und melden Ihre Ansprüche auch gegebenenfalls beim Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Lucas Flöther, an.

Übrigens: Die Tochtergesellschaft Niki Air ist rein rechtlich nicht von der Insolvenz der Air Berlin betroffen, da es sich um eine eigenständige GmbH handelt.

Wir hoffen Sie ausreichend informiert zu haben. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Problem des Reiserechts nutzen Sie unser Kontaktformular oder geben Sie gleich Ihre Flugdaten in unserem Flugchecker ein.

Mit besten Grüßen

Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht

Rüdiger Wittkop

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