top of page
Bildschirmfoto 2021-07-20 um 13.21.42.png

Ist Müll auf dem Rollfeld ein außergewöhnlicher Umstand ?

Schon die Fragestellung ist erstaunlich. Womit beschäftigen die sich eigentlich da bei den Gerichten. Ja, die Frage ist zu stellen, aber da bleiben wir Juristen sachlich.


Grundsätzlich gilt bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung eines Fluges, dass die Airline den Passagieren bis zu 600 Euro Entschädigung auszahlen muss – außer natürlich beim Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes.


Was nun genau ein außergewöhnlicher Umstand ist, darüber gehen die Meinungen zwischen Juristen und den Airlines oft auseinander.



Der Vorfall:

Auf dem Weg zum Rollfeld saugt die Turbine eines Flugzeugs eine Plastikflasche an , wodurch sich der Flug erheblich verspätet.


Kann die Airline nun vortragen, dies war ein außergewöhnlicher Umstand und muss dann keine Ausgleichzahlung an die Passagiere leisten?



Müll auf dem Rollfeld, außergewöhnlicher Umstand, Entschädigung

Nein, kann die Airline nicht entschied das Amtsgericht Hannover ((Az.: 556 C 511/16): Wenn etwas auf dem Rollfeld liegt und sich deshalb ein Flug erheblich verzögert, kann die Airline sich nicht einfach nur entschuldigen.


Sie muss die Entschädigung nach EU-Verordnung leisten. Das Freihalten der Position des Flugzeugs und der Rollwege sei eine normale Aufgabe der Airline, so das Gericht. Wie die Flasche genau dorthin kam, sei egal.


Also, wir werden nun zum Glück keine Zunahme von Vermüllung auf den Flughafenlandebahnen erleben, Fliegen bleibt sauber....



Was an einen früheren Fall erinnert:


Siehe „Treppenfahren ist gefährlich für Flugzeuge“



Wir bieten Ihnen gerne kostenfrei eine Ersteinschätzung und können Ihnen eine aussagekräftige Meinung darüber geben, ob tatsächlich ein außergewöhnliche Umstand vorlag.


Geben Sie jetzt Ihre Flugdaten ein und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Flug. Sollte ein Anspruch bestehen, setzen wir diesen für Sie durch – und übrigens: mit uns erhalten Sie Ihre gesamte Entschädigung.


Hatten Sie ein Flugproblem? Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung in unserem Flugchecker.



Beste Grüße


Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht

Rüdiger Wittkop




Aktuelle Posts
Weitere Posts
Archive
Stichwortsuche

Wir freuen uns darauf Ihnen zu helfen

Noch keine Tags.
bottom of page