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Schlechtwettergebiete konzentrieren sich auf Flughäfen – Ein Kommentar

Sie haben es erlebt, fahren zuhause los, um pünktlich am Flughafen zu sein, die Sonne scheint, der Flughafen ist erreicht, es fängt an zu regnen, also das übliche Sommerwetter in Deutschland.

Ihr Flug findet nicht statt. Annulliert, verspätet, wie auch immer. Sie schreiben der Airline - machen zumindest die Ihnen zustehende Ausgleichszahlung geltend, weil die Folgen der Annullierung oder Verspätung nicht nur ärgerlich waren, sondern Ihre Zeit kosteten, Ihr Geld für Zusatzaufwand, Ihre Nerven für Umplanungen, Betreuung Ihrer Kinder. Geschäftstermine abgesagt, Auftrag durch die Lappen.. und was schreibt die Airline zurück: „Wegen einer Unwetterwarnung konnte nicht geflogen werden, wir bedauern dies, aber am Flugtag gab es am Flughafen Turbulenzen, die Winde waren zu stark.“

Unwetter, schlechtes Wetter, außergewöhnlicher Umstand, Flugverspätung, Entschädigung

Vielleicht ist Ihnen auch noch der ein oder andere Windstoß in Erinnerung und Sie glauben der Airline. Eventuell googeln Sie noch die Wetterkarte und stellen fest, ja, irgendwo in der Nähe gab es tatsächlich Gewitter, Blitz und Donner. Und Sie lesen im Lokalanzeiger von diesem Tag starke Unwetter über der Stadt und dem Flughafen.

Ok, Sie legen Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung zu den Akten, die Airline kennt sich ja aus und weiß warum sie nicht fliegen konnte wie im Vertrag vereinbart, sie hat uns ja auch irgendwann später doch befördert und fünf Euro Gutschein für die Verpflegung haben wir erhalten, alles ok.

EU-Verbraucherschutz ade!

Die Airline kennt die durch die Gerichte festgelegte und dem Verbraucherschutz dienende Rechtsprechung ganz genau. Hätte sie mitgeteilt, es war ein technischer Defekt, hätten Sie es ja ergoogelt, - „das ist doch kein außergewöhnlicher Umstand und die Ausgleichszahlung steht Ihnen zu“. Von wegen zu den Akten legen..

Nun aber gab es an dem besagten Tag tatsächlich irgendwo ein Unwetter und die Airline weiß, dass Wetter einen außergewöhnlichen Umstand darstellen kann. Somit schnell die Gewitter von abends auf den ganzen Tag ausgedehnt und die Fallwinde in 100km Entfernung vom Flughafen auf die Landebahn gebracht.

Dies ist es, was mitunter unsere Anwälte und die Gerichte sogar in Klageerwiderungsschriftsätzen lesen müssen. Hinzu ein Bildchen von Wetterkarten, Windprognosen und Geschwindigkeitsangaben zu Knoten der Böen - ausgebreitet auf fünf Seiten. Aber: Zeit und Ort sollte nun doch auch auf den betroffenen Flug zutreffen - tun es aber nicht immer!

Nehmen Sie diese Aussagen nicht so hin.

Wir streiten für Sie, sachlich, fachlich fundiert und ehrlich.

Geben Sie jetzt Ihre Flugdaten ein und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Flug. Sollte ein Anspruch bestehen, setzen wir diesen für Sie durch – und übrigens: mit uns erhalten Sie Ihre gesamte Entschädigung.

Beste Grüße,

Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht

Rüdiger Wittkop

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