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Die Insolvenz der Air Berlin - was beabsichtigt eigentlich die Bundesregierung?

Air Berlin „konnte nicht mehr....“

Nachdem man nun mehrfach und über Jahre Unterstützung geleistet hat, war jetzt wohl die Zeit gekommen, einen Schlussstrich ziehen zu müssen.

Gehen wir mal davon aus, dass intern schon die notwendigen Maßnahmen und Vorgespräche gut vorbereitet waren, um die Folgen für alle Beteiligten so gedämpft wie möglich zu halten.

Deshalb will man das Insolvenzplanverfahren umsetzen, drei Monate sind der übliche Rahmen, aber es dürfte alles schneller gehen.., Übernehmer dürften schon länger ihre Pläne in der Schublade haben..

Wie läuft das Insolvenzplanverfahren konkret ab?

Die Möglichkeit bzw. übliche Vorgehensweise im Fall der Unternehmensinsolvenz, die Verwertung durch Zerschlagung des Unternehmens und Einzelverwertung der Vermögensgegenstände muss nicht sein.

Es kann eine Verwertung auch einvernehmlich auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen. Dies dann entweder mit dem Ziel, das Unternehmen als solches zu erhalten und zu sanieren, es zu übertragen oder zu liquidieren.

Wer erstellt den Plan?

Entweder der Schuldner oder der Insolvenzverwalter, der allein oder im Auftrag der Gläubigerversammlung einen Insolvenzplan ausarbeiten kann. In der Regel dürften hier im Falle Air Berlin alle zusammenwirken (oder dies bereits getan haben) Darum mag die Konkurrenz (Ryan Air) erzürnt sein, aber es steht zuviel auf dem Spiel (und für die Arbeitnehmer ist eine Lösung ohne Insolvenz nur gut).

Sieht der Insolvenzplan keine anderweitige Regelung vor, so wird der Schuldner, wenn er der im Insolvenzplan vorgesehenen Befriedigung der Gläubiger nachkommt, von den restlichen Verbindlichkeiten gegenüber diesen Gläubigern befreit.

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Beste Grüße

Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht

Rüdiger Wittkop

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