top of page
Bildschirmfoto 2021-07-20 um 13.21.42.png

Streik, Verspätungen und Annullierung bei Ryanair und Laudamotion . AKTUELL NUN HÖCHSTRICHTERLICH

Der EuGH hat die lange umstrittene Frage am 23.03.2021 geklärt:

Ein Streik von Bediensteten einer Airline ist KEIN außergewöhnlicher Umstand !

Damit können Sie Ihre Ansprüche, die bisher abgelehnt wurden, nun doch noch erfolgreich durchsetzen, Wir helfen gerne, kontaktieren Sie uns.

Unser alter Blog aus 2018:

Nun berichtete auch WISO im ZDF nochmals über die Probleme der Airlines und insbesondere über die Ryan Air Streikwelle.

Sind auch Sie betroffen?

Unsere Ratschläge

Gehen Sie wie folgt vor :

1. Beweise sichern

Ryan Air weigert sich häufig irgendetwas schriftlich auszustellen, auszuhändigen, zu unterzeichnen. Sprechen Sie andere Betroffene an, stehen sie sich gegenseitig als Zeugen zur Verfügung ! (Notieren Sie Name, Vorname, Telefon, eMail, Datum, Flugnummer)

Als Zeugen dafür, dass Sie:

a) Ryanair am Schalter oder die dort am Flughafen sich als verantwortlich ausgebende Person ganz konkret auffordern Ihnen zu Ihrer Buchung eine Ersatzbeförderung anzubieten, setzen Sie dazu eine Frist zur Antwort von 2 Stunden, innerhalb derer man Ihnen mitteilen soll, was konkret passieren wird.

b) Wenn Sie warten sollen am Flughafen, verlangen Sie die Ihnen zustehenden Betreuungsleistungen ! Sie müssen von der Airline betreut werden. Ab zwei Stunden (bei Flügen bis 1500 km) (bei 1500 km bis 3500 km drei Stunden und ab 3500 km ab vier Stunden Wartezeit) stehen Ihnen Leistungen auf zwei Telefonate, zwei emails, Getränke, Essen zu. Bewahren Sie Belege auf ! Bei Übernachtungen, verlangen Sie eine Hotelunterbringung.

c) Wenn man Ihnen sagt, es gebe keine Ersatzbeförderung oder es passiere nun erstmal in den nächsten Tagen gar nichts, notieren Sie das und lassen die Zeugen gegenzeichnen oder zumindest nehmen Sie diese mit ins Wort, dass man Ihnen das so gesagt hat. Besser ist die Bestätigung der Airline konkret, aber diese weigern sich oft.

Nach 5 Stunden Wartezeit/Verspätung können Sie vom Vertrag zurücktreten.

d) Sie können dann zur Selbstabhilfe greifen, wenn die Airline die Ersatzbeförderung verweigert hat. Dann müssen Sie allerdings in Vorkasse gehen, um den Urlaub noch zu retten.

Der Anspruch besteht auf Rückzahlung dieser Kosten, es kann aber dauern - eventuell ist ein Gerichtsverfahren notwendig.

e) Wenn Sie sich entscheiden, selbst keine Ersatzbeförderung zu bezahlen, können Sie natürlich die an Ryan Air gezahlten Flugkosten zurückverlangen.

f) Ausgleichsleistung können Sie zudem verlangen. Pro Person.

2. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir gerne zur Verfügung.

Bei uns erhalten Sie keinen Abzug von der IHNEN zustehenden Ausgleichzahlung.

Ein Anwalt ist definitiv günstiger als "Flughelfer Inkassounternehmen"(!)

Schildern Sie uns einfach auf unserer Internetseite Ihren Fall, geben uns Ihre Kontaktdaten. WIR melden uns bei Ihnen und helfen Ihnen.

Sie haben dann nichts weiter zu veranlassen - wir fordern die Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie ein.

anwaltreiserecht.de

anwaltsbüro-essen.de


Aktuelle Posts
Weitere Posts
Archive
Stichwortsuche

Wir freuen uns darauf Ihnen zu helfen

Noch keine Tags.
bottom of page