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Ryanair Streik: die nächste Runde (unser Blog aus 2018) Jetzt 23.03.2021 vom EuGH bestätigt.

Und nunmehr ist die letzte Runde durch ! AKTUELL 23.03.2021 !


Der EuGH gibt uns Recht. Verbraucherschutz zuerst. Das ist gut so.

EuGH Urteil in Sachen C-28/20 stärkt die Verbraucherrechte.


Wie wir 2018 bereits anführten, eine Streik bedingte Verspätung oder Annullierung eines Fluges gründet nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Verordnung 261/2004. Waren Sie betroffen, verzichten Sie nicht auf Ihr Recht.

Ihnen steht eine Ausgleichzahlung zu, kontaktieren Sie uns gerne, Wir setzen mit Ihnen für Sie Ihre Ansprüche durch. Auch noch aus Flügen aus 2018. Die Ansprüche sind nicht verjährt.


Unser Blog aus 2018:


Ryan Air versucht es doch tatsächlich seine Kunden vom Verbraucherschutz auszunehmen.


Und die Ryanair Betroffenen verzichten oft auf die Ihnen zustehenden Rechte.



Warum tun sie dies? Sie auch?

Ryanair, wartende Passagiere

Es kostet Sie weder Ihr Geld, noch die von Inkassofirmen geforderten 30 Prozent Beteiligung, noch Ihre Nerven, noch Aufwand.


Sichern Sie Ihre Ansprüche nach der EU-Verordnung, auch wenn Ryanair noch so oft mitteilt, dass solche Ansprüche nicht bestehen!

Die Rechtslage ist umstritten. Seit wann wussten Sie zum Beispiel von den Streiks?

..........

Na also - zumindest so lange wusste es auch Ryanair.


Und ist dieser Streik dann ein plötzliches, unerwartetes Ereignis? Was sagen Sie?


Wir sagen: Nein!


Und weil Ryanair es frühzeitig wusste, musste Ryanair alles in seiner Macht liegende tun, um Verspätungen zu vermeiden !


Hat Ryanair das getan ?

Wir sagen: Nein!

Denn man sitzt den Streik aus und weiß dass er kommt.


Verspätungen verhindern? Den Schutzzweck der Europa-Verordnung umsetzen?

Das schert Ryanair wenig. Kann man doch seine (unwissend gehaltenen) Kunden davon überzeugen, dass man selbst doch der Leidtragende ist und selbst gar nichts dafür kann.

Lassen Sie sich das nicht gefallen. Sichern Sie Ihre Rechte durch uns.

Es kostet Sie nichts, kein Geld, keine 30 % der Ihnen zustehenden Ausgleichzahlung und keinen Aufwand.


Schildern Sie auf unserem Kontaktformular Ihr Flugproblem und wir kümmern uns um Ihre Entschädigung.


Sie müssen sich um Nichts kümmern.


Verschenken Sie nicht Ihr Recht und schon gar nicht Ihr Geld für das, was man Ihnen da gerade antut.


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