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EuGH-Urteil gegen Air Berlin


Airlines dürfen keine Stornogebühren erheben



Was sind überhaupt Stornogebühren?

Stornogebühren dienen der Absicherung des Reiseveranstalters und werden dann fällig, wenn eine bereits gebuchte Reise abgesagt wird. Je kurzfristiger diese Absage, desto höher fallen die Gebühren aus. Im schlimmsten Fall können diese sogar bei 80 bis 100 % des Reisepreises liegen.


Wenn jedoch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aufgrund politischer oder militärischer Unruhen ausspricht oder unvorhersehbare Naturkatastrophen eingetreten sind, lässt sich die Reise auch ohne anfallende Gebühren stornieren.



Reiseversicherungen übernehmen häufig Stornogebühren

Persönliche Erkrankungen oder Unfälle befreien nicht von Stornogebühren gegenüber dem Reiseveranstalter. Anders sieht es mit einer Reiserücktrittversicherung oder einer Reiseabbruchversicherung aus. Liegt ein triftiger Grund vor, übernehmen diese Versicherungen die Stornogebühren gegenüber dem Reiseveranstalter in vollem Umfang oder teilweise, je nach vorherigem Vertragsabschluss.


Air Berlin – Kosten bei Stornierung

Air-Berlin-Kunden sollten nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsentgelt zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten.


Darüber hinaus hatte Air Berlin auf der Internetseite für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main lediglich Steuern und Gebühren in Höhe von 1 beziehungsweise 3 Euro angegeben. Mit der Realität hatte das nichts zu tun: Allein schon das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens belief sich im Regelfall auf 14,70 Euro pro Person.


Das Urteil des EuGH

Die Richter am Europäischen Gerichtshof verbieten den Fluglinien, Extragebühren zu erheben, wenn jemand seinen Flug storniert oder nicht antritt. Zudem müssen sie Flugkosten besser aufschlüsseln.

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Verbrauchern, die nach nicht angetretenen Flügen von den Airlines Geld zurückfordern. Die Luxemburger Richter erklärten es am Donnerstag für rechtens, dass in Deutschland Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung ausgeschlossen werden. Zudem verpflichtete der EuGH alle Fluglinien, den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Flugpreis genau auszuweisen.


Anlass des EuGH-Urteils war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin. Die Verbraucherschützer monierten, dass die Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhebt, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder nicht antritt. Zudem kritisierten sie, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge nicht genau genug aufgeschlüsselt wurden. Das ist von Bedeutung, weil Kunden zumindest diese Zusatzkosten nach einem nicht angetretenen Flug zum Teil zurückverlangen können.


Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Bearbeitung einer Stornierung keine Leistung ist, für die eine Airline extra kassieren darf. Kunden haben ein gesetzliches Kündigungsrecht. Eine Fluggesellschaft ist deshalb ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln.


Darüber hinaus untersagten die Richter der Fluggesellschaft, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen.



Der besonders interessante Teil des Urteils - warum machen Airlines dies?

Weil sie im Falle einer Stornierung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung Steuern und Gebühren und erhobene Zuschläge in jedem Fall an den Kunden erstatten müssen. Da ist es doch besser es sind 2 Euro ausgewiesen als 357,- .


Lassen Sie sich im Falle einer aus welchem Grund auch immer von Ihnen vorgenommenen Stornierung Ihres Fluges nichts erzählen. Verlangen Sie zurück, was Ihnen berechtigt zusteht !


Na, liebe Geschäftsreisende..denken Sie an Ihre zuletzt notwendig gewordene Terminumplanung und die Stornierung des Fluges und was die Airline erstattet hat?

Kennen Sie auch die Aussage, das ist der von Ihnen gebuchte Tarif, da gibt es keine Erstattungen..oder? Gibt es doch!


Nehmen Sie diese Aussagen nicht so hin!


Wir streiten für Sie, sachlich, fachlich fundiert und ehrlich.


Geben Sie jetzt Ihre Flugdaten ein und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Flug. Sollte ein Anspruch bestehen, setzen wir diesen für Sie durch – und übrigens: mit uns erhalten Sie Ihre gesamte Entschädigung.



Beste Grüße,


Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht

Rüdiger Wittkop


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