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Interessante Urteile im Verkehrsrecht

Schadenabwicklung liegt beim Geschädigten

Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter, kann sein Fahrzeug zu dem im Gutachten festgelegten Restwert verkaufen. Die Schadenabwicklung liegt also vollkommen beim Geschädigten - er muss also nicht auf die Einschätzung der gegnerischen Haftpflichtversicherung warten.

Haftstrafe für Gotthard-Raser

Für den einen deutschen Raser, welcher mit über 200 km/h durch den Gotthardtunnel gerast war und dabei zusätzlich zahlreiche unerlaubte Überholmanöver durchführte, hat seine Fahrweise ernsthafte Folgen: Er wurde zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon 12 Monate ohne Bewährung. Erlaubt sind auf Schweizer Autobahnen 120 km/h.

Verkehrsrecht in Essen

"Gekauft wie gesehen" beim Autokauf gilt nicht immer

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Klage einer Autokäuferin Recht gegeben, deren Fahrzeug erhebliche Vorschäden aufwies. Sie hatte den Wagen bei einem Privatkauf erworben. Der Verkäufer lehnte eine Rückabwicklung ab und verwies auf die Formulierung im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen". Die Frau bekam Recht, da dieses Recht lediglich für Mängel gelte, welche auch für Laien ohne Hilfe eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennbar sind.

Ihr Rechtsanwalt in Essen hilft bei allen Sachverhalten des Verkehrsrechts - stellen Sie uns hier Ihre Frage.

Nach Trunkenheitsfahrt nicht immer MPU verpflichtend

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung dient der Überprüfung der psychologischen Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Alkoholgrenze, ist die MPU allerdings erst ab einer Blutalkoholgrenze von 1,6 Promille verpflichtend.

Alkohol am Steuer - Blutabnahme auch ohne richterlichem Beschluss

Die Strafprozessordnung bei Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamenten am Steuer wurde angepasst. Sollte eine hohe Eilbedürftigkeit für die Blutabnahme bestehen, so kann auch die Polizei die Blutabnahme verordnen.

Führerscheinentzug bei allen Arten von Straftaten

Die Möglichkeit der Verurteilung zu einem Fahrverbot zwischen drei und sechs Monaten wurde nun auch für Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs eingeführt. Diese Regelung wurde eingeführt, da sich viele Verurteilte von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung weniger beeindrucken lassen, als von einem Fahrverbot.

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Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr

Eine wichtige Entscheidung für alle Radfahrer: Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat die Lichtzeichen (die Ampel) für den Fahrverkehr zu befolgen, und nicht - wie bisher zumeist angewendet - jene für die Fußgänger.

Handy am Steuer wird auch bei abgeschaltetem Gerät bestraft

Auch ein ausgeschaltetes Handy darf nicht am Steuer gehalten werden. "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Gerät gehalten werden muss." Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Eine Erhöhung des Bußgeldes auf 100 Euro steht derzeit zur Diskussion.

Wir hoffen, dass Ihnen der Artikel gefallen hat. Gerne helfen wir Ihnen bei der Lösung Ihrer Sachverhalte im Verkehrsrecht weiter. Schreiben Sie uns an info@rawittkop.de, oder rufen Sie uns an unter 0201 371414.

Ihr Rechtsanwalt in Essen

Rüdiger Wittkop

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