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Rechtsanwälte in Essen - seit 1993

Rechtsanwalt für Erbrecht in Essen

Erbrecht ist ein emotionales Recht. Oft kommen Mandanten zu uns, wenn es nach einem Todesfall in der Familie zu erbrechtlichen Konflikten kommt. Unsere Aufgabe ist es dann die familiären Beziehungen zu verstehen und zunächst einmal auf Basis der bestehenden Testamente und  Erbverträge unsere Mandanten über Ihre rechtliche Situation aufzuklären.

Zum Erbrecht gehört ebenso die Vorsorge, bei welcher bereits zu Lebzeiten die wesentlichen Entscheidungen zum Erbe geklärt werden können und so insbesondere späteren Auseinandersetzungen in einer Erbgemeinschaft vorgebeugt werden kann. Wir beraten unsere Mandanten ebenfalls bei Erstellung von Patientenverfügungen.

Tipp guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Essen

Themen im Erbrecht  

  • Allgemeines Erbrecht

  • Testament und Erbvertrag

  • Erbschaftssteuer

  • Vorsorge

  • Erbschein

  • Patientenverfügung

  • Unternehmensnachfolge

Wir betreuen Sie auf allen Gebieten des Reiserechts.​

Kompetente Rechtsberatung im gesamten Erbrecht.

Das Erbrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet bei welchem ein Rechtsanwalt mehr als 400 Paragraphen zu berücksichtigen hat. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und der hohen Zahl an bereits betreuen Mandanten, wissen wir genau, was zu tun ist und bieten Ihnen in diesem emotionalen Rechtsgebiet einen sicheren Rückhalt.

Wir betreuen seit über 30 Jahren im Erbrecht und können Sie aufgrund kontinuierlicher Fortbildungen stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung beraten.  

  • Allgemeines Erbrecht

  • Testament und Erbvertrag

  • Vorsorge, wie Patientenverfügung

  • Erbschaftssteuer

Rechtsanwalt Erbrecht Essen
Anwalt für Erbrecht Essen

Erbe und Vermächtnis – Was ist der Unterschied?

Über die Details, die die Regelung der Nachfolge mit sich bringt, sollten sich potenzielle Erblasser genau informieren. So ist es zum Beispiel ratsam zu wissen, was ein Erbe von einem Vermächtnis unterscheidet:

  • Ein Erbe bekommt grundsätzlich alles. Gibt es mehr als einen Erben, wird der Nachlass unter ihnen aufgeteilt.

  • Der Vermächtnisnehmer erhält hingegen einzelne Gegenstände. Dies kann zum Beispiel ein Grundstück, eine Immobilie oder auch eine Briefmarkensammlung sein. Beim Vermächtnis müssen Erblasser also extra Listen mit den Dingen erstellen, die sie an bestimmte Personen vermachen wollen.

 

Was ist ein Testament und welche Wirkung hat es?

Testamente können privat-schriftlich (handschriftlich) oder notariell (Entwurf und Beurkundung durch einen Notar) errichtet werden. Wir empfehlen dringend die anschließende Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht, damit Ihr Testament nach Ihrem Tod auch mit Sicherheit eröffnet und den Beteiligten durch das Nachlassgericht bekannt gegeben wird.

Bringen Sie in Ihrem Testament klar zum Ausdruck, wer Ihr Erbe ist und wer nur ein Vermächtnis erhalten soll. Denn der Vermächtnisnehmer wird nicht Ihr Erbe, also nicht Ihr Rechtsnachfolger. Der Vermächtnisnehmer erhält vielmehr nur gegen den Erben einen Anspruch auf Erfüllung seines Vermächtnisses.


So können Sie Ihren Erben in Ihrem Testament beispielsweise dazu verpflichten, zu Gunsten einer anderen Person ein Vermächtnis in bestimmter Höhe auszuzahlen oder einen bestimmten Gegenstand zu übertragen.

Welchen Zweck hat der Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist.

Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber Dritten (wie z.B. Banken, Versicherungen, Grundbuchamt, etc.) als Erbe legitimieren. Der Erbschein soll in erster Linie den Rechtsverkehr schützen. Denn jeder darf darauf vertrauen, dass die Angaben im Erbschein über die Erben, die Größe des Erbteils und eventuelle Beschränkungen richtig sind.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Es gibt viele unterschiedliche Arten von Erbscheinen. Je nach Reichweite und umfassten Personenkreis wird der Erbschein namentlich wie folgt unterschieden: Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein, Teilerbschein, Gruppenerbschein, gemeinschaftlicher Teilerbschein oder beschränkter Erbschein.

 

Wo kann ich einen Erbshein beantragen?

Jeder der glaubt, Erbe geworden zu sein, kann einen Erbschein beantragen. Er wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht) ausgestellt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Was kostet ein Erbschein?

Nachlasswert  Gebühren

  50.000 €             330 €

100.000 €             546 €

200.000 €             870 €

300.000 €           1260 €

500.000 €           1870 €

 

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