Rechtsanwälte in Essen - seit 1993
Ihre Rechte auf Kreuzfahrten
Wir fordern Ihre Entschädigung für Mängel auf Kreuzfahrten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Das Anwaltsbüro Wittkop ist seit seiner Gründung vor über 30 Jahren im Reiserecht tätig.
Mit unserer bundesweiten Online-Präsenz "AnwaltReiserecht.de" gehören wir zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im Reiserecht.
Wir kennen die Branche und die neueste Rechtsprechung und setzen die Forderungen unserer Mandanten täglich gegen die Rechtsabteilungen der großen Reedereien, wie etwa AIDA oder TUI Cruises durch.
Wir prüfen wir Ihren individuellen Sachverhalt und freuen uns darauf Ihnen weiterzuhelfen.
AnwaltReiserecht.de ist die bundesweite Domain unserer Kanzlei für das Reiserecht.
Mängel auf Kreuzfahrten
Vor der Kreuzfahrt
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Stornierung
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Umbuchung
An- und Abreise
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Gepäckprobleme
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Flugprobleme
Während der Kreuzfahrt
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Routenänderung
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Anderes Schiff oder Kabinen
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Lärm und Geräusche
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Verpflegung
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Erkrankungen und Verletzungen
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht
Wir betreuen Sie bei allen Mängeln auf Kreuzfahrten.
Ihre Passagierrechte auf Kreuzfahrten
Rechtsfragen zu Kreuzfahrten fallen unter den Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts. Wenn vor, während oder nach der Kreuzfahrt Mängel auftreten, welche der Reiseveranstalter trotz Aufforderung durch die Reisenden nicht behoben hat, so kann auch bei Kreuzfahrten ein Anspruch auf Reisepreisminderung erhoben werden.
Häufige Mängel auf Kreuzfahrten
Häufige Mängel für welche das Anwaltsbüro Wittkop regelmäßig Reisepreisminderungen durchsetzt sind:
- Umbuchungen von An- / oder Abreisezeitpunkt durch den Reiseveranstalter
- Routenänderungen und Ausfall von Landgängen
- Überbuchungen von Kabinenklassen
- Sanierungen und andere Bauarbeiten während der Kreuzfahrt
Höhe der Entschädigung auf Kreuzfahrten
Die Höhe der Entschädigung, beziehungsweise der Reisepreisminderung, richtet sich im Pauschalreiserecht nach der Schwere der Beeinträchtigung der Reise. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Sachverhalt. Kontaktieren Sie uns.
Mehr als 2,5 Millionen Deutsche urlaubten im Jahr 2019 auf Kreuzfahrten. Das Komplettpaket mit Unterkunft, Verpflegung, Beförderung und Unterhaltung spricht an und bietet viele Vorteile. Allerdings bietet die komplexe Organisation hinter Kreuzfahrten auch viel Raum für Mängel. Urlauber sollten Mängel nicht ohne weiteres hinnehmen, denn die meisten Passagiere lassen sich die Kreuzfahrt einiges kosten. Gesamtreisepreise von über 1.600 Euro pro Person sind bei Kreuzfahrten keine Seltenheit.
Ihr Partner bei Rechtsfragen zu Kreuzfahrten
Das Anwaltsbüro Witttkop berät seine Mandanten seit über 26 Jahren zu allen Rechtsfragen des Reiserechts. Mit unserer bundesweiten Online-Präsenz "AnwaltReiserecht.de" gehören wir zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im Reiserecht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wichtig: Mängel Ihrer Kreuzfahrt richtig reklamieren
Um Ihre Ansprüche nach dem Urlaub durchsetzen zu können, müssen Sie den Reiseveranstalter bereits vor Ort über die Mängel an Ihrer Kreuzfahrt in Kenntnis setzen, sodass dieser gegebenenfalls Abhilfe schaffen kann.
Wie Sie Mängeln an der Kreuzfahrt in Ihrem individuellen Fall richtig reklamieren, erklären wir Ihnen gerne auch im persönlichen Gespräch. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, dass Ihr Kreuzfahrt-Veranstalter die Mängel behebt, können wir gerne für Ihren individuellen Sachverhalt prüfen. Kontaktieren Sie uns.
Haben Sie einen Anspruch auf Reisepreisminderung?
Wir geben Ihnen gerne eine kompetente Einschätzung.