top of page

Rechtsanwälte für Fluggastrecht - seit 1993

< zurück zu den Rechtsgebieten

Der Anwalt für Fluggastrechte

Fordern Sie Ihre Ausgleichszahlung

  • Bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung

  • Gerne prüfen wir Ihre individuellen Ansprüche für Sie

  • In den meisten Fällen wird eine Rechtsberatung im Fluggastrecht für Sie kostenfrei sein. 

Empfohlen durch 
 
 
Anwaltsliste/ Reiserecht
Entschädigundsanspruch prüfen

Themen im Fluggastrecht  

Bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person

Bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtdurchführung/-beförderung sind Ihre Fluggastrechte durch Europäisches Recht geschützt. 

So haben Sie ab einer Verspätung von drei Stunden bereits einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der sogenannten Ausgleichszahlung ist abhängig von der Flugdistanz und staffelt sich in 250, 400 und 600 Euro.

Auch bei Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung besteht ein Recht auf Schadensersatz. Auch diese Ansprüche setzen wir gerne für Sie durch.

Anwalt für Fluggastrechte

Ihre Fluggastrechte sind durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Diese sieht eine Ausgleichszahlung als pauschalen Schadenersatz vor. Allerdings gestehen die Fluggesellschaften Passagieren nur selten Ihr Recht auf Entschädigung ein.

Fluggastrecht Anwalt

Stattdessen werden Privatverbraucher oft mit standardisierten Mails abgewiegelt, obwohl eindeutig ein Recht auf Entschädigung besteht.

Neuigkeiten

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung für Ihren individuellen Sachverhalt

Wir fordern Ihre Entschädigung für Sie ein - und Sie erhalten die volle Summe.

Wenn ein Recht auf Entschädigung besteht, und die Fluggesellschaft trotzdem die erste Frist zur Auszahlung der Entschädigung verstreichen lässt, ist Sie dazu verpflichtet alle Ihnen entstandenen Kosten zu übernehmen, welche angefallen sind, um Ihr Recht zugesprochen zu bekommen.

Für Sie bedeutet das, dass unser Einsatz für Sie im Erfolgsfall vollkommen kostenfrei bleibt, da die Fluggesellschaft die Anwaltskosten zu tragen hat.

Bevor wir für Sie gegen die Fluggesellschaft vorgehen und Ihre Entschädigung für Sie einfordern, prüfen wir ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Diese Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Durch unsere über 30-jährige Erfahrung im Reiserecht können wir Ihnen eine professionelle Rückmeldung über Ihren Anspruch auf Entschädigung  geben.

Anwalt für Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung sind Ihre Rechte durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. 

Die grundsätzliche Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist demnach vor allem eine Verspätung der Ankunft am Zielort von mindestens drei Stunden. 

Zudem sollte der Flug:

  • aus einem Mitgliedsland der EU gestartet sein, oder

  • aus einem Nicht EU-Land in die EU gestartet sein mit einer durchführenden Fluggesellschaft mit einem Hauptsitz in der Europäischen Union.

Als Anwälte für Fluggastrechte prüfen wir zudem, ob ein außergewöhnlicher Umstand rund um Ihren Flug einen Entschädigungsanspruch nichtig machen könnte. Die Airlines verweisen oft auf außergewöhnliche Umstände, ohne dafür Beweise vorlegen zu können.

Die Höhe der Ausgleichszahlung bei einer Flugverspätung staffelt sich nach der Flugdistanz in 250 bis  600 Euro, mit einigen rechtlichen Ausnahmen. 

Wir bieten Ihnen den kostenfreien und unverbindlichen Service einer Anspruchsprüfung. Geben Sie dazu bitte Ihre Flugdaten in unser Formular.

Anwalt für Flugannullierung

Bei einer Annullierung Ihres Fluges sind Ihre Rechte durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. 

 

Damit ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Annullierung eines Fluges besteht, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidende Variablen bei der Anspruchsprüfung sind die Frist mit welcher Ihnen die Annullierung Ihres Fluges mitgeteilt wurde.

Zudem sollte der Flug:

  • aus einem Mitgliedsland der EU gestartet sein, oder

  • aus einem Nicht EU-Land in die EU gestartet sein, mit einer durchführenden Fluggesellschaft mit einem Hauptsitz in der Europäischen Union.

Ist die Mitteilung über die Flugannullierung zum Beispiel weniger als 7 Tage vor Abflug der gebuchten Reise bei Ihnen eingegangen, so sollte:

  • der Ersatzflug mit mindestens zweistündiger Verspätung am endgültigen Zielort eingetroffen sein, oder

  • der Ersatzflug mehr als eine Stunde später abgeflogen sein als gebucht, oder

  • es sollte Ihnen kein Ersatzflug zur Verfügung gestellt worden sein.

Als auf Fluggastrecht spezialisierte Anwälte prüfen wir zudem, ob ein außergewöhnlicher Umstand rund um Ihren Flug einen Entschädigungsanspruch nichtig machen könnte. Die Airlines verweisen oft auf außergewöhnliche Umstände, ohne dafür Beweise vorlegen zu können.

Die Höhe der Ausgleichszahlung bei einer Flugverspätung staffelt sich nach der Flugdistanz in 250  bis 600 Euro, mit einigen rechtlichen Ausnahmen. 

Wir bieten Ihnen den kostenfreien und unverbindlichen Service einer Anspruchsprüfung. Geben Sie dazu bitte Ihre Flugdaten in unser Formular.

Besuchen Sie auch die Seite www.anwaltreiserecht.de für weitere Informationen.

KONTAKT

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Gerne können Sie uns auch per Telefon, E-Mail, Post oder Fax erreichen.

Anwaltsbüro Wittkop

Meybuschhof 46a, 45327 Essen

Telefon:   0201/ 37 14 14

Mail:        info@rawittkop.de

Fax:         0201 / 37 15 15

Ihre Nachricht wurde uns erfolgreich zugestellt. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort.

bottom of page