Interessante Urteile im Verkehrsrecht
Schadenabwicklung liegt beim Geschädigten
Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter, kann sein Fahrzeug zu dem im Gutachten festgelegten Restwert verkaufen. Die Schadenabwicklung liegt also vollkommen beim Geschädigten - er muss also nicht auf die Einschätzung der gegnerischen Haftpflichtversicherung warten.
Haftstrafe für Gotthard-Raser
Für den einen deutschen Raser, welcher mit über 200 km/h durch den Gotthardtunnel gerast war und dabei zusätzlich zahlreiche unerlaubte Überholmanöver durchführte, hat seine Fahrweise ernsthafte Folgen: Er wurde zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon 12 Monate ohne Bewährung. Erlaubt sind auf Schweizer Autobahnen 120 km/h.
"Gekauft wie gesehen" beim Autokauf gilt nicht immer
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Klage einer Autokäuferin Recht gegeben, deren Fahrzeug erhebliche Vorschäden aufwies. Sie hatte den Wagen bei einem Privatkauf erworben. Der Verkäufer lehnte eine Rückabwicklung ab und verwies auf die Formulierung im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen". Die Frau bekam Recht, da dieses Recht lediglich für Mängel gelte, welche auch für Laien ohne Hilfe eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennbar sind.
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Nach Trunkenheitsfahrt nicht immer MPU verpflichtend
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung dient der Überprüfung der psychologischen Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Alkoholgrenze, ist die MPU allerdings erst ab einer Blutalkoholgrenze von 1,6 Promille verpflichtend.
Alkohol am Steuer - Blutabnahme auch ohne richterlichem Beschluss
Die Strafprozessordnung bei Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamenten am Steuer wurde angepasst. Sollte eine hohe Eilbedürftigkeit für die Blutabnahme bestehen, so kann auch die Polizei die Blutabnahme verordnen.
Führerscheinentzug bei allen Arten von Straftaten
Die Möglichkeit der Verurteilung zu einem Fahrverbot zwischen drei und sechs Monaten wurde nun auch für Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs eingeführt. Diese Regelung wurde eingeführt, da sich viele Verurteilte von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung weniger beeindrucken lassen, als von einem Fahrverbot.
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Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr
Eine wichtige Entscheidung für alle Radfahrer: Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat die Lichtzeichen (die Ampel) für den Fahrverkehr zu befolgen, und nicht - wie bisher zumeist angewendet - jene für die Fußgänger.
Handy am Steuer wird auch bei abgeschaltetem Gerät bestraft
Auch ein ausgeschaltetes Handy darf nicht am Steuer gehalten werden. "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Gerät gehalten werden muss." Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Eine Erhöhung des Bußgeldes auf 100 Euro steht derzeit zur Diskussion.
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Rüdiger Wittkop
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