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Anschlußflug-Probleme mit Anschluß außerhalb Europa

Flugverspätungen mit Zwischenstopps außerhalb Europas

Auch bei Verspätungen mit Zwischenstopps außerhalb der EU haben Passagiere nun die Möglichkeit Entschädigung zu fordern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil (Az.:C-502/18) der höchsten EU-Richter in Luxemburg.

Voraussetzungen:

  • Passagiere müssen mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU gestartet sein

  • der gesamte Flug, also auch alle Teilstrecken, getätigt worden sein, damit der Anspruch auf Entschädigung greift

Hintergrund des entschiedenen Verfahrens war ein Fall, bei der eine, bei České aerolinie“ gebuchte Reise von Prag nach Bangkok über acht Stunden Verspätung hatte. Der erste Flug der Klagenden, von Prag nach Abu Dhabi, ist von der tschechischen Fluggesellschaft selbst ausgeführt worden und landete pünktlich.

Der Anschlussflug, der im Rahmen eines so genannten Code Sharing ausgeführt worden war, stellte sich dann als Problem dar.

Was ist Code Sharing?

Der Begriff Codeshare kommt aus dem Englischen. Code steht im Luftfahrtverkehr für die Flugnummer. Share steht für das Teilen. Haben zwei oder mehrere Fluggesellschaften ein Abkommen geschlossen, können sie Codeshare-Flüge durchführen. Das heißt, zwei oder mehrere Airlines führen denselben Flug durch. Sie teilen sich einen Linienflug. Die Airlines vergeben für denselben Flug ihre eigenen Flugnummern. Mit anderen Worten: Sie buchen z.B. einen Flug bei der Fluggesellschaft A, die Fluggesellschaft B führt den Flug aber aus.

Zum Fall: Der Anschlußflug mit der Maschine der Fluglinie Etihad Airways, die ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat, landete nach Start in Abu Dhabi mit 488 Minuten Verspätung in Bangkok.

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht nach der aktuellen EU-Fluggastrechte-Verordnung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Zwischen 250 und 600 Euro können Betroffenen dann bekommen (außergewöhnliche Umstände wie Unwetter ausgenommen), die genaue Höhe hängt von der Streckenlänge ab.

Elf Passagiere verklagten die tschechische Airline, doch für die acht Stunden Verspätung wollte diese nicht haften, da der Anschlussflug von einer anderen und zudem außereuropäischen Airline durchgeführt worden sei. Die Richter in Luxemburg stellten sich jedoch auf die Seite der Passagiere.

Entscheidend sei hierbei, dass die gesamte Flugreise bei der tschechischen Airline gebucht wurde und demnach als Einheit gelte. Die Verspätung geht, auch wenn diese in dem Fall durch Etihad zustande gekommen ist, auf das Konto von České aerolinie.

Die muss dem Urteil zufolge den Flugreisenden eine Entschädigung zahlen – die Airline könne sich das Geld aber bei der Partnergesellschaft Etihad wieder zurückholen.

Sind auch Sie in den letzten drei Jahren von solch einer Verspätung betroffen gewesen?

Hat die Airline Ihre berechtigten Ansprüche vielleicht zurückgewiesen?

Wir helfen gerne,

Reichen Sie uns Ihre Flugdaten und den Beleg für die EINHEITLICHE BUCHUNG bei uns ein, dann kümmern wir uns und setzen Ihre Ausgleichszahlung für Sie durch, Kosten trägt die Airline, Sie erhalten 100% der Ausgleichzahlung – OHNE ABZUG.

anwaltsbüro-essen.de


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