Welche Rechte haben Pauschaltouristen bei Unfällen?
Genauso wie ein verdreckter Pool oder Kakerlaken-Scharen im Zimmer kann eine Verletzung ein Reisemangel sein. Ist das der Fall, kann der Urlauber vom Veranstalter – je nach Schwere der Beeinträchtigung – ganz oder teilweise den Reisepreis zurückfordern. Außerdem kommen Schadenersatz „wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ und Schmerzensgeld in Betracht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergangenen Dienstag die Rechte von Pauschaltouristen, die sich in ihrer Hotelanlage verle
