Interessante Urteile im Verkehrsrecht
Schadenabwicklung liegt beim Geschädigten Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter, kann sein Fahrzeug zu dem im Gutachten festgelegten Restwert verkaufen. Die Schadenabwicklung liegt also vollkommen beim Geschädigten - er muss also nicht auf die Einschätzung der gegnerischen Haftpflichtversicherung warten. Haftstrafe für Gotthard-Raser Für den einen deutschen Raser, welcher mit über 200 km/h durch den Gotthardtunnel gerast war und dabei zusätzlich zahlreiche unerlaubte Üb
