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Corona und noch keine Rückzahlungen der von Ihnen geleisteten Reisepreise oder Flugkosten ?

Viele Verbraucher sind immer noch betroffen, die Airlines und auch einige Reiseveranstalter bekunden zwar Guten Willen, aber tatsächlich geschieht nichts bei angekündigten oder angeforderten Rückzahlungen geleisteter Reise- oder Flugpreise.


Leider müssen viele Verbraucher bis zu den Gerichten gehen, bis die Airline oder der Reiseveranstalter die begründeten Ansprüche erfüllt.


Viele Airlines oder Reiseveranstalter reagieren nicht. Dies war zum Teil mit einer Überlastung zu Beginn der Corona Krise zu erklären und viele Verbraucher, Kunden, haben Verständnis für die Probleme der Reisebranche gehabt.


Aber nun, ein Jahr später, sollte der berechtigte Anspruch doch auch erfüllt werden.


Es ist Zeit. Wir kennen die Rechtslage, diese ist eindeutig in den meisten Fällen.


Das Gesetz regelt es sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich, § 651 h BGB und auch in der EU-Verordnung. Der Reisende muß sein gezahltes Geld zurück erhalten.


Kontaktieren Sie uns, Schildern Sie gerne Ihren Fall,

Wir setzen Ihre berechtigten Forderungen durch.


Rüdiger Wittkop

Anwalt für Reiserecht

www.anwaltsbüro-essen.de

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