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Rechtsanwälte für Reiserecht - seit 1993

Ihre Rechte bei überbuchtem Hotel 

Es passiert leider immer häufiger - man kommt nach einem anstrengenden Flug am lange vorab gebuchten Hotel an und freut sich nur noch auf sein Bett oder den Balkon mit Meerblick - doch dann: es ist kein Zimmer frei! 

Wenn Ihr Hotel überbucht wurde, kann man als Urlauber eine Reisepreisminderung verlangen. Hier erfahren Sie was zu beachten ist und wie hoch Ihr Entschädigungsanspruch ist. 

Wir helfen unseren Mandanten seit 25 Jahren Reisepreisminderungen für überbuchter Hotels durchzusetzen. 

Hotel überbucht, Reiserecht, Recht auf Reisepreisminderung
Rechtsanwalt für Reiserecht | Experte

Themen im Reiserecht  

Wir betreuen Sie auf allen Gebieten des Reiserechts.​

Das Anwaltsbüro Wittkop in Essen bietet Rechtsberatung bei allen Fragen des Reiserechts, so auch zum Beispiel bei einer Überbuchung Ihres Hotels

Wenn man einmal genau drüber nachdenkt ist es eigentlich unglaublich. Hat das Hotel tatsächlich mit meinem Urlaub spekuliert? Die Antwort ist leider: ja, und Sie sind bei Weitem nicht die Einzigen, welche unter dieser Praxis leiden. 

Im Normalfall versucht die Reiseleitung und die Hotelleitung dann noch spontan Urlauber davon zu überzeugen, dass das Nachbarhotel ja auch sehr schön sei. Doch muss man als Urlauber dann solche Alternativlösungen hinnehmen? Was ist, wenn das neue Hotel sogar schlechter ist als das gebuchte? Was kann man in solchen Fällen tun?

Die Rechtslage bei Überbuchung Ihres Hotels

Neuigkeiten

Bei einer Überbuchung Ihres Hotels ist das deutsche Reiserecht anzuwenden, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben.

 

Sollten Sie eine Nur-Hotel-Buchung über einen Vermittler vorgenommen haben, ist das anders. Hier ist Vertragspartner der Hotelier und im Fall der Überbuchung müssen Sie sich auch mit diesem auseinandersetzen.

Dies ist dann auf Bali, in den USA oder in der Türkei ein hoffnungsloses Unterfangen.

Kreuzfahrt Rechtsanwalt

Daher hat die Buchung einer Pauschalreise auch immer den Vorteil, dass ich im Falle von Mängeln einen Ansprechpartner in Deutschland habe, den ich in die Verantwortung nehmen kann.

Zudem ist bei einer Pauschalreise über den Reisepreis-Sicherungsschein Ihre Anzahlung und Vorauszahlung des Reisepreises für den Fall der Insolvenz des Vertragspartners abgesichert. Dies ist bei Nur-Flug, Nur-Hotel, Nur Mietwagen - Buchungen oder (VORSICHT!) Zahlungen an Vermittler ohne dafür einen Reisepreissicherungsschein zu erhalten, nicht so.

 

In der letzten Zeit häufen sich Fälle von Fake-Reisebüros im Internet, die über einen gewissen Zeitraum Reisevermittlung anbieten, Reiseverträge und Buchungsbestätigungen versenden, Zahlungen kassieren, dann vor der Reisezeit aber verschwunden sind..

Achten Sie auf die Seriosität Ihrer Vertragspartner !

 

Im Fall der Pauschalreise liegt genauer gesagt bei einem überbuchten Hotel ein Reisemangel im Sinne des § 651c (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor. 

Die folgenden Ansprüche sind dort für Urlauber festgeschrieben:

  • Anspruch auf Entschädigung,

  • Reisepreisminderungsansprüche, oder gar

  • Kündigung des Reisevertrags. 

  • Zudem Entschädigung für verloren gegangene Urlaubstage.

Was gilt es vor Ort zu beachten?

  • Sie müssen bereits vor Ort bei der Reiseleitung des Veranstalters (wichtig! - nicht bloß an der Rezeption) die Überbuchung anzeigen! Lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen.​

  • Beachten Sie, dass Sie die Ansprüche innerhalb eines Monats nach der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter nachweisbar (z.B. per Einschreiben) geltend machen.

  • Nach Ihrer Rückkehr können wir dann Ihre Forderungen für Sie durchsetzen, wenn ​sich der Reiseveranstalter nicht kooperationsbereit erklärt.

  • Wir sind seit 25 Jahren im Reiserecht tätig und haben tiefgreifendes Wissen über alle Sachverhalte.

Kontaktieren Sie uns:

Telefon: 0201/ 37 1414

Mail: rawittkop@rawittkop.com

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Reisepreisminderung nach Hotelüberbuchung

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Entschädigungsansprüche danach, ob das angebotene und bezogene Ersatzhotel mit dem gebuchten Hotel vergleichbar ist oder ob es als minderwertiger einzustufen ist.

Aber selbst bei einem gleichwertigen Ersatzhotel bestehen auch Ansprüche auf eine Minderung des Reisepreises. Reiserechtliche Urteile kommen da im Einzelfall auf bis zu 25 % des Gesamtreisepreises.

Bei einem minderwertigen Ersatzhotel kann im Einzelfall auch ein Grund zur Kündigung des gesamten Reisevertrages bestehen. Hier helfen wir auch, wenn Sie vor Ort Fragen haben, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Erreicht Ihr Anspruch auf Minderung mehr als 50 Prozent des Gesamtreisepreises steht Ihnen zudem noch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. 

Muss ich das Ersatzhotel akzeptieren?

Ganz klar: Nein. Wenn das Ersatzhotel nach einer Hotelüberbuchung dermaßen unzumutbar ist, dass der Reisende dort nicht verbleiben kann, so kann der Reisevertrag gekündigt werden. In solchen Extremfällen kommt es oft auf individuelle Beurteilungen an. Allerdings raten wir nicht dazu nur bei Vorliegen umfangreicher Beweise und erheblichen Abweichungen an eine Kündigung zu denken.

Sollte sich später herausstellen, dass das angebotene Ersatzhotel gar gleich- oder höherwertig sein, kann es sein, dass sich der Reiseveranstalter auf sogenannte "Treuwidrigkeit" beruft. Da es auf den ersten Blick keinen Grund gibt den Urlaub abzubrechen, bezieht sich der Reiseveranstalter dann auf die Ansicht, dass der Reisende die Überbuchung nur als Vorwand nimmt, um den Reisevertrag aufzukündigen. Ob ein Reiseabbruch gerechtfertigt, und eine ratsame Entscheidung ist, kommt auf den Einzelfall an . Schreiben Sie uns - wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

 

Der Reiseveranstalter muss Sie informieren

Sollte bereits vor Reiseantritt feststehen, dass das Hotel bei Ankunft überbucht sein wird, so ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet Sie umgehend darüber in Kenntnis zu setzen und kann nicht warten, bis Sie entnervt vor Ort das Ersatzhotel akzeptieren. Sollte der Veranstalter dieser Pflicht nicht nachkommen, so besteht schon allein aufgrund dieses Umstandes ein Anspruch auf 15 Prozent Minderung des Reisepreises. 

Auch für Umzüge wird Entschädigung fällig

Für einen vor Ort notwendigen Umzug spricht die reiserechtliche Rechtsprechung stets eine Reisepreisminderung zu. Für einen Umzug im Hotel einen halben Tagesreisepreis, für einen Umzug in ein anderes Hotel einen gesamten Tagesreisepreis. (Beispiel: Urteil Amtsgericht Düsseldorf, Urteil 21/01/97, Az. 38 C 17568/96).

Sie haben eine Frage? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung

Schreiben Sie uns

Wir helfen Ihnen bei einer Hotelüberbuchung und allen weitern Fragen des Reiserechts.

Wir geben Ihnen eine schnelle und kompetente Rückmeldung.

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