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Ferienwohnungen ! Was ändert sich durch das Neue Reiserecht ?

Viel !

Tolle Ferienwohnung mieten, das wünscht man sich

Das Neue Reiserecht hat die im bisherigen Reiserecht geltenden Regelungen ausgehebelt.

Zwischen Vermieter und "Reisenden" gilt ab sofort nur noch Mietrecht !

Reisemangel, Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude, so nicht mehr.

Hat der Gesetzgeber hier dann doch den angestrebten höheren Verbraucherschutz durch das Neue Pauschalreiserecht gar nicht beachtet sondern gar reduziert. ?

So dürfte es sein. Was die Rechtsprechung noch daraus macht, bleibt abzuwarten.

Aber natürlich läßt auch das Mietrecht den Mieter nicht schutzlos, nur die Haftung des Reiseveranstalters gibt es für den Mieter so nicht mehr und auch keinen Insolvenzschutz.

Also Achtung bei Vorkasse.

Und auch auf der Vermieterseite ist nun einiges anders.......

Auch möglich, dass man ungewollt doch noch das Pauschalreiserecht zur Anwendung verhilft.

Denn, das Reiserecht kann über die Verbindung zweier Arten von Reiseleistungen, wenn der Vermieter diese für den "Reisenden" zusammenfasst, doch wieder eingreifen.

Dann liegt wieder eine Pauschalreise vor und der Vermieter ist plötzlich doch Reiseveranstalter !

Und dann haftet er auch wie dieser, er hat bei Vorkasse eine Insolvenzversicherung zu haben und Informationspflichten zu erfüllen.

Das muß nicht sein, auf die Gestaltung der Buchung und der Verträge kommt es an.

Wir helfen gerne, sowohl auf Vermieter als auch auf Mieterseite, wer weiß in welchem Rechtsraum er sich bewegt, kann auch entsprechend fair miteinander umgehen.

Denn weder Reisender, Ferienwohnungseigentümer, Mieter oder Vermieter wollen Streit,

vermeiden Sie ihn also von Beginn an.

anwaltsbüro-essen.de

Tel 0201/371414


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