Kreuzfahrt vom Veranstalter storniert
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Köln läßt aufhorchen. In aller Deutlichkeit führen die Richter aus, dass Kreuzfahrt- Veranstalter nicht entschädigungslos den Reisevertrag und die gebuchten Leistungen stornieren können und treffen interessante Aussagen zu der Höhe der Ansprüche. Zwei Kreuzfahrer hatten eine Karibikkreuzfahrt zum Reisepreis in Höhe von 4.998,- € gebucht. Drei Tage vor Reiseantritt erhielten sie auf Nachfrage nach den Unterlagen die Auskunft, dass für

Reiseveranstalter insolvent, was kann ich tun?
Und wieder hat es die Reisenden erwischt. Diesmal sind Kreuzfahrt Gäste betroffen. mein-kapitän.de, Glückskäfer Reisen ist insolvent. Nach den Airlines NIKI, AIR BERLIN, MONARCH und nach den Reiseveranstaltern JT Touristik, GTI fragen Urlauber des Reiseveranstalters Glückskäfer Reisen mit der Kreuzfahrt Sparte mein-kapitän.de sich nun, welche Rechte stehen mir noch zu? Was passiert mit meinem gezahlten Reisepreis? Findet meine Reise noch statt? Wer ist mein Ansprechpartner? R
